Allgemeine Geschäftsbedingungen Hochzeitsvideos

§ 1 Geltungsbereich
Alle Angebote und Leistungen von „Film & Foto Bölicke - Franz Bölicke“ (im folgenden Auftragnehmer genannt) erfolgen auf Grundlage der folgenden Bedingungen. Der Auftraggeber stimmt diesen Bedingungen bei Aufptragsbestätigung per Email zu. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Auftrages. Die Vertragsparteien vereinbaren für Ihre Geschäftsbeziehung die Schriftform. Fax und Email sind der Schriftform gleichzusetzen. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Etwaige Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

§ 2 Auftragsbestätigung
Die Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande, nachdem der Auftragnehmer den Auftrag des Auftraggebers bestätigt. Es besteht Einigkeit darüber, dass es sich um einen Dienstvertrag nach §611 BGB handelt.

§ 3 Gewährleistung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ein technisch einwandfreies Produkt herzustellen. Ist das Produkt technisch schadhaft, verpflichtet sich der Auftragnehmer zu Ersatz oder Nachbesserungen. Dafür ist es notwendig, dass der Auftraggeber das Produkt an den Auftragnehmer zurücksendet. Die Transportkosten trägt zunächst der Auftraggeber, welche im Anschluss durch den Auftragnehmer erstattet werden, falls es sich tatsächlich um ein als „technisch defekt“ geliefertes Produkt handelt. „Unfreie“ Sendungen werden NICHT angenommen. Der Versand hat so zu erfolgen, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Übergabe an ein Logistik-Unternehmen schriftlich nachweisen kann. Sachmängel, die vom Auftragnehmer anerkannt werden, sind von ihm zu beseitigen. Kann dies nicht ohne Mitwirkung des Auftraggebers durchgeführt werden, kann der Auftragnehmer nach fruchtlosem Ablauf einer Frist von zwei Wochen den Vertrag als erfüllt betrachten.

§ 4 Haftungsbeschränkungen
Die an den Auftraggeber ausgelieferten Medien werden vom Auftragnehmer auf Kompatibilität geprüft und sind auf handelsüblichen Wiedergabegeräten abspielbar. Dennoch kann es zu Inkompatibilitäten bei Wiedergabegeräten und speziellen Medienkombinationen kommen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung, dass die verwendeten Medien ausnahmslos auf allen Wiedergabegeräten fehlerfrei abspielbar sind. Für eventuelle Schäden an Abspielgeräten, die durch die Verwendung von Medien des Auftragsnehmers entstehen können, wird keine Haftung übernommen. Der Auftragnehmer haftet ebenfalls nicht bei Nichtgefallen sofern die Vorstellungen oder Wünsche des Auftraggebers zuvor nicht deutlich dargestellt und festgehalten wurden. Tritt wider Erwarten bei der Herstellung des Videos ein Umstand ein, der die vertragsmäßige Herstellung unmöglich macht, so hat der Auftragnehmer nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Entsprechendes gilt auch bei nicht rechtzeitiger Lieferung des Medienmaterials. Für analoge und digitale Bilder sowie Videomaterialien und andere Speichermedien, welche der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt, wird keine Haftung übernommen. Der Auftragnehmer haftet nicht bei technischen Störungen, Verhinderung der Aufnahmen durch höhere Gewalt, Verkehrsstaus, Unfall, Krankheit oder Tod. Schadensersatz durch technische Probleme (z.B. bei Dreharbeiten oder Fotoaufnahmen) leistet der Auftragnehmer nur nach eigenem Ermessen und nur im Rahmen von finanzieller „Minderung“ nach §441 BGB. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

§ 5 Urheberrecht, Rechte Dritter, Rechte am persönlichen Bild
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer die vertraglichen Leistungen ausführen kann, ohne dass dabei Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Dies betrifft auch insbesondere das Recht am persönlichen Bild. Ausdrücklich nicht Gegenstand des Vertrages ist das Einholen und Beschaffen etwaiger erforderlicher Rechte Dritter (urheberrechtliche Nutzungsrechte und sonstige Rechte, insbesondere weitere Immaterialgüterrechte) durch den Auftragnehmer. Soweit der Auftragnehmer entsprechende Rechte zur Ausführung seiner Dienstleistung benötigt, beschafft der Auftraggeber diese und räumt sie dem Auftragnehmer ein. Allein der Auftraggeber ist für den Inhalt von zur Weiterverwendung gelieferter Medien verantwortlich. Soweit der Auftragnehmer wegen der Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Ausführung der vertraglichen Leistungen in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen entsprechenden Ansprüchen frei. Insbesondere ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, zu prüfen, ob bei der Ausführung der Dienstleistungen Rechtsverletzungen drohen. Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, dass die erstellten Aufzeichnungen frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber übernimmt sämtliche an den Auftragnehmer gestellten Forderungen jedweder Art bezüglich der Rechte Dritter. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten für die Rechte, die Rechteeinholung und deren Verwendung. Im Rahmen der Nachvertonung verwendet der Auftragnehmer grundsätzlich sogenannte „GEMA-freie“ Musik. Sollte auf Wunsch des Auftraggebers anderes, und damit kostenpflichtiges, Audio-, Bild- oder Videomaterial gewünscht sein, trägt der Auftraggeber die entsprechenden Kosten und ist für dessen Rechteeinholung verantwortlich. Sollten bei der beauftragten Leistung Gegenstände abgebildet werden oder vorbestehende Werke verwendet werden, welche vom Kunden bereitgestellt werden und an denen Rechte Dritter oder des Kunden bestehen, so weist der Auftraggeber von sich aus schriftlich darauf hin und sichert zu, zur rechtswirksamen Einräumung der Rechte befugt zu sein. Er steht dafür ein, dass Rechte Dritter bei der Leistungserstellung nicht bestehen.

§ 6 Rechteübertragung
Die Urheber- und Nutzungsrechte an dem erstellten Videomaterial verbleiben primär beim Auftragnehmer. Mit vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages ist der Auftraggeber berechtigt, das übergebene Videomaterial im privaten Rahmen wiederzugeben und zu nutzen. Das Erstellen von Kopien für den privaten Gebrauch sind ausdrücklich erlaubt. Die unbearbeiteten Originalaufnahmen werden nicht herausgegeben.


§ 7 Nutzung des Materials
Der Auftragnehmer ist berechtigt, seinen Firmennamen und sein Firmenzeichen (Logo) als Copyrightvermerk im Video zu zeigen. Er hat weiter das Recht, das Video anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung vorzuführen oder vorführen zu lassen. Des Weiteren ist der Auftragnehmer berechtigt, in seinen Werbematerialien, insbesondere auch auf seiner Homepage und sozialen Netzwerken oder bei sonstigen Darbietungen das Video bzw. Ausschnitte oder Standbilder daraus zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden. Ist der Auftraggeber damit NICHT EINVERSTANDEN muss dies mit dem Auftragnehmer noch VOR Auftragsbestätigung schriftlich mitgeteilt werden und ein Preisaufschlag über 150,- € wird erhoben.


§ 8 Versicherung
Bei Sach- und Personenschäden, die im Rahmen der Videoaufzeichnungen entstehen, haftet der Auftragnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz und nur bis maximal des Auftragswertes. Für Sachbeschädigungen an der Ausrüstung des Auftragnehmers haftet der Auftraggeber.

§ 9 Zahlungsbedingungen, Kündigung seitens des Auftraggebers
Alle Preise verstehen sich als Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind vom Auftraggeber wie folgt zu leisten: 100 % der vereinbarten Summe sind spätestens 5 Tage vor dem Filmtermin zu überweisen oder spätestens auf der Hochzeit bar zu entrichten. Hält sich der Auftraggeber nicht an den Zahlungstermin wird automatisch ein Aufschlag von 150,- € fällig. Die Arbeiten an dem Film werden bis zum Zahlungseingang ausgesetzt. Kündigt der Auftraggeber den Auftrag, so sind folgende Entschädigungen fällig:

90 Tage vor vereinbartem Termin:   20% des Auftragswertes

60 Tage vor vereinbartem Termin:   40% des Auftragswertes
30 Tage vor vereinbartem Termin:   60% des Auftragswertes
<7 Tage vor vereinbartem Termin:   80% des Auftragswertes

§ 10 Künstlerische Freiheit
Bei der Ausführung des Auftrags obliegen dem Auftragnehmer bis zum fertigen Produkt sämtliche künstlerischen und organisatorischen Tätigkeiten, wie z.B. Drehvorbereitung, etwaige Stellung des Personals und der technischen Ausrüstung, Durchführung der Dreharbeiten, was im Rahmen eines Vorbereitungsgespräches mit dem Auftraggeber abgestimmt wird. Der Auftraggeber hat - soweit erforderlich - für die Drehorte Drehgenehmigungen einzuholen, anwesende Personen über die Videoaufnahmen zu informieren und deren Einverständnis einzuholen, bzw. dem Auftragnehmer mitzuteilen welche Personen dies verweigern. Bei Eventfilmaufnahmen wie Hochzeiten, Konzerten, Abschlussfeiern etc. ist der Auftragnehmer in der Gestaltung der Filme frei, da feste Abläufe hier nicht abgesprochen oder geplant werden können. Der Auftragnehmer zeichnet die Ereignisse mit größter Sorgfalt und unter Berücksichtigung der vereinbarten Schwerpunkte und Zielsetzungen auf und bearbeitet dieses Rohmaterial anschließend entsprechend dem Auftragslevel als reinen Zusammenschnitt, aufwändigerem Videoschnitt oder mit Effekten und Audiountermalung. Im Rahmen des Auftrages besteht für den Auftragnehmer Gestaltungsfreiheit. Natürlich findet eine Abstimmung mit dem Auftraggeber statt, die auch mündlich erfolgen kann.

§ 11 Reklamationen
Berechtigte Beanstandungen, die die rein technische Fehler der Bild- und Videomaterial betreffen, werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich geltend gemacht werden. Produktionen ohne Berechnung (gratis Zugaben) können nicht reklamiert werden. Die digitalen Daten werden beim Auftragnehmer frühestens nach 3 Monaten aus Gründen der Speicherkapazitäten gelöscht. Beanstandungen von anderer als rein technischer Art werden vom Auftragnehmer nicht anerkannt. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für Falsch-, Anders- oder nicht termingerechte Lieferung.

§ 12 Lieferzeiten und Termine
Alle vom Auftragnehmer angegebenen Lieferzeiten oder Termine sind keine Fixtermine, werden aber bestmöglich eingehalten. In Fällen größerer Auftragsauslastung, höherer Gewalt, Nichtbelieferung durch Lieferanten, Betriebs- oder Verkehrsstörungen und Streiks verschieben bzw. verlängern sich vereinbarte Termine und Lieferzeiten um die Dauer derartiger Ereignisse.

§ 13 Versand
Versendungen erfolgen ausschließlich versichert und auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht mit dem Zeitpunkt der Übergabe an die mit dem Transport beauftragte Person auf den Auftraggeber über.

§ 14 Nebenkosten
In einem Radius von 35 km um den Firmensitz des Auftragnehmers ist die Anfahrt kostenlos. Darüber hinausgehende Wegstrecken werden mit 0,40 € je km berechnet. Bei mehrstündigen Dreharbeiten stellt der Auftraggeber den Mitarbeitern des Auftragnehmers Speisen und alkoholfreie Getränke kostenlos zur Verfügung.

§ 15 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 16 Datenschutz
Wenn Sie mit uns in Kontakt treten, verarbeiten und nutzen wir nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes Ihre persönlichen Daten, soweit dies für unsere Geschäftsbeziehung, insbesondere zur Abwicklung Ihres Auftrages und zur Pflege der Kundenbeziehung notwendig ist. Eine Weitergabe an Dritte findet ausschließlich bei der Auslieferung (Versandunternehmen) statt. Ansonsten findet eine Weitergabe an Dritte nicht statt, es sei denn, wir sind aufgrund bestehender Gesetze dazu verpflichtet. Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich unseren Datenbestand bezüglich Ihrer Person einzusehen. Ferner haben Sie gegebenenfalls das Recht, uns zu einer Löschung dieser Daten zu veranlassen.

§ 17 Recht, Gerichtsstand
Es gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand ist für beide Parteien der Sitz des Auftragnehmers.

§ 18 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Falls eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen mit gesetzlichen Vorschriften nicht übereinstimmen sollte, sind diese Bestimmungen so auszulegen, dass der beschriebene Zweck weitestgehend erreicht wird. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten im Übrigen ihre Gültigkeit.

 

Allenberg, 1.9.2016