Allgemeine Geschäftsbedingungen Fotografische Dienstleistungen
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Film & Foto Franz Bölicke (im folgenden Auftragnehmer genannt) durchgeführten
Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Die AGB gelten als vereinbart nach Erhalt und Annahme der Auftragserteilung (i.d.R. per Email)
II. Produktionsaufträge
1. Der Auftragnehmer wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag zum Teil – durch Dritte (z.B. Labore) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen
Anweisungen trifft, ist der Auftragnehmer hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, den Aufnahmeort und die angewendeten
optischen-technischen (fotografischen) Mittel.
2. Der Auftragnehmer wählt die Bilder aus, welche er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt.
3. Mängelbeanstandungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von einer Kalenderwoche nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf
dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
III. Urheberrecht, Nutzungsrechte/ Persönlichkeitsrechte
1. Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle
Nutzung ist nicht gestattet. Eigentumsrechte für die kommerzielle Nutzung werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Auftragnehmer
berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden. Ist der Auftraggeber damit NICHT EINVERSTANDEN muss dies mit dem Auftragnehmer noch VOR Auftragsbestätigung schriftlich
mitgeteilt werden und ein Preisaufschlag über 150,- € wird erhoben.
3. Für Auftraggeber, die im Interesse der Öffentlichkeit stehen oder aus sonstigen Gründen die Verwendung des Fotomaterials durch den Auftraggeber ablehnen, müssen Exklusivrechte und eine
Sperrung des Materials gesondert vereinbart werden!
IV. Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven
Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
2. Für Mängel, Schäden oder nur teilweise ausgeführte Arbeiten, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.
3. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall,
Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen
übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatz-Auftragnehmer, der auf
eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Eine geleistete Anzahlung wird dem Auftraggeber unmittelbar wieder auf sein Konto gut geschrieben. Für Mehrkosten,
die durch Buchung Dritter (Fotografen, Fotodesigner etc.) entstehen, wird nicht gehaftet.
4. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber ein Verbesserungsanspruch durch den Auftragnehmer oder dem Labor zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie vom Auftragnehmer
abgelehnt, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch zu, vorausgesetzt, die Ursache liegt beim Auftragnehmer. Mangelhaftigkeiten, die im Labor entstanden sind, müssen auch im Labor
geltend gemacht werden, für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.
V. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar zzgl. aller Nebenkosten. Nebenkosten sind ggf. Übernachtungs- und über die Inklusiv-km hinausgehende Reisekosten, Gebühren, Eintritt und Auslagen.
2. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält der Auftragnehmer auch für die Zeit, um die sich die
Aufnahmearbeiten verlängern, einen Aufschlag über den aktuellen Stundensatz über 60,- € pro angefangener Stunde. Durch die verlängerte Arbeitszeit können aber auch zusätzliche Folgekosten
(erhöhter Nachbearbeitungsaufwand) entstehen. Eine Verlängerung der Anwesenheit ist jedoch nur möglich, wenn nicht weitere Termine anstehen, die der Auftragnehmer wahrnehmen muss.
3. Alle Preise verstehen sich als Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind vom Auftraggeber wie folgt zu leisten: Bei Aufträgen ab 300,- € (zum Beispiel
Hochzeitsfotografie) sind 100 % der vereinbarten Summe eine Woche vor dem Fototermin zu überweisen. Eine Barzahlung beim Fototermin kann ebenfalls vereinbart werden. Hält sich der Auftraggeber
nicht an den Zahlungstermin wird automatisch ein Aufschlag von 50,- € fällig. Die weiteren Arbeiten an den Fotos wird bis zum Zahlungseingang ausgesetzt. Kündigt der Auftraggeber den Auftrag, so
sind folgende Entschädigungen fällig :
90 Tage vor vereinbartem Termin: 20% des Auftragswertes
60 Tage vor vereinbartem Termin: 40% des Auftragswertes
30 Tage vor vereinbartem Termin: 60% des Auftragswertes
<7 Tage vor vereinbartem Termin: 80% des Auftragswertes
Achtung: Die Entschädigungsregelung greift nur bei langfristigen Terminreservierungen (zum Beispiel Hochzeitsfotografie). Andere Termine (Baby- und Kinderfotografie, Portraitfotografie u.ä.) sind von dieser Regelung natürlich ausgenommen.
VI. Vertragsstrafe, Schadenersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Auftragnehmers erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken, ist für jeden Einzelfall
eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Durch die in Ziffer VI. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
VII. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand
1. Es gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand ist für beide Parteien der Sitz des Auftragnehmers. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen davon nicht berührt. Falls eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen mit gesetzlichen Vorschriften nicht übereinstimmen sollte, sind diese Bestimmungen so auszulegen,
dass der beschriebene Zweck weitestgehend erreicht wird. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten im Übrigen ihre Gültigkeit.